Was tun ???
Begnetet man im Straßenverkehr einem Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, dann ist ein Notfall nicht
weit. Wer diese Signale einsetzen darf, ist im Paragraph 38 StVO geregelt. Das so genannte Wegerecht wird von Feuerwehr, Polizei sowie Rettungs- und Hilfsdiensten nur in Ansruch genommen, wenn
höchste Eile geboten ist. Das wären z.B.: um menschenleben zu retten und bedeutene Sachwerte zu erhalten.
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Blaulicht und Martinshorn gemeinsam
gewähren einem Einsatzwagen das Wegerecht, d.h. andere Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen !
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MP3-Audiodatei [113.1 KB]
Bundesweit gibt es jährlich allein im Rettungsdienst über 10 Millionen Einsatzfahrten. Hinzu kommen die
Einsätze von Feuerwehr und Polizei. Nicht selten ergeben sich bei diesen Einsatzfahrten Gefahrensituationen mit anderen Verkehrsteilnehmer. |
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Durch Ihr Verhalten können Sie dazu beitragen, das Unfallrisiko zu senken.
Die nächste Einsatzfahrt könnte auch für sie von Bedeutung sein !!!
Jede Minute zählt !!! |